Eine Beweissicherung entspricht einer Bauzustandsaufnahme eines Gebäudes, die im Vorlauf zu einer beginnenden Bautätigkeit durchgeführt wird. Eine Beweissicherung umfasst die Aufnahme und Dokumentation sämtlicher baulicher Schäden eines Objekts vor Baubeginn. Die Dokumentation zum baulichen Zustand des Bestandes erfolgt auf Grundlage der Empfehlung der DIN-Vorschrift 4123, Pkt. 5.5 . Dazu sollte der Zustand vorhandener Gebäude im möglichen Einflußbereich einer zukünftigen baulichen Maßnahme unter Mitwirkung aller Beteiligten vor Beginn der Bauarbeiten festgestellt werden.
Eine BWS kann sowohl für den BAUHERREN eines geplanten Bauvorhabens als auch für denn EIGENTÜMER eines bestehenden Objekts sinnvoll sein.
Eine BWS wird in erster Linie durchgeführt um sich bei evtl. Schadensfällen im Zusammenhang mit der Bauausführung rechtlich und versicherungstechnisch abzusichern. Insbesondere bei Tiefbau- und Abrissarbeiten treten aufgrund der anfallender Erschütterungen, Vibrationen oder Änderungen der Baugrundverhältnisse durch Grundwasserabsenkungen oder zusätzliche Belastungen häufig Schäden in benachbarten Gebäuden auf.
Siehe dazu folgendes Gerichtsurteil:
A L L G E M E I N E S B A U R E C H T
Haftung des Bauherrn für Nachbarschäden
OLG Celle, Urteil vom 19.12.97, OLG R 98, 105
Eine Gemeinde führt Straßenbauarbeiten durch, durch deren Erschütterungswirkung das Gebäude eines Anliegers Risse erleidet. Da die Arbeiten der Straßenbaufirma nach den Feststellungen des Gerichtssachverständigen den Regeln der Technik entsprachen, hält sich der Geschädigte an die Gemeinde als Bauherrin, die jedoch meint, mangels Verschulden nicht für den Schaden verantwortlich zu sein.
Das OLG Celle stellt hierzu jedoch klar, daß ein Bauherr gegenüber dem durch Bauarbeiten geschädigten Nachbarn grundsätzlich immer nach den Grundsätzen des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruches entsprechend den §§ 906 Abs. 2, 909, 242 BGB haftet, ohne daß es darauf ankommt, ob dem Bauherrn oder dem Bauunternehmer ein Verschulden zur Last zu legen ist.
Praxistipp:
Diese
Rechtsprechung kann als
absolut gefestigt
betrachtet werden. Vor
Einleitung größerer
Baumaßnahmen ist es
deshalb im
Interesse des Bauherren
und des potentiell
Geschädigten sinnvoll,
vor Beginn der Bauarbeiten
eine Beweissicherung an
den Nachbarbauten
vorzunehmen, um sicher zu
stellen, daß nur die
tatsächlich
erst durch den Bau
angefallenen Schäden durch
die Nachbarn geltend
gemacht werden können.
Die Beweissicherung dient in einem möglichen SCHADENSFALL sowohl den Versicherungen bei Regressansprüchen Dritter als auch den Gerichten, wenn es zu einer weiteren Auseinandersetzung kommen sollte. Eine fachgerechte und aussagekräftige Beweissicherung stellt ein aussagekräftiges Beweismittel dar, dass eine Übervorteilung des Geschädigten ausschließt.
Im Rahmen eines Bauvorhabens sind es 2 Gruppen, die von einer BWS profitieren:
1. Als BAUHERR bzw. BAUHERRENVERTRETER (Projektsteuerer, Architekt, Bauleiter) sollten Sie eine fachgerechte und aussagekräftige Beweissicherung vor Beginn der Bauarbeiten durchführen um bei evtl. Schadensfällen auf der sicheren Seite zu stehen.
2. Als Eigentümer bzw. Eigentümervertreter (HVW) mit Bedenken gegen ein geplantes BV in ihrer Nachbarschaft, ist es sinnvoll eine BWS durchführen zu lassen, vorausgesetzt der Bauherr des geplanten BV hat nicht selber eine BWS beauftragt.
Derartige Streitigkeiten sind mit einem aussagefähigen! Beweissicherungsverfahren i.d.R. abzuwenden, denn eine vollständige Beweissicherung dokumentiert den Bestand vor, während und nach der Baumaßnahme.
Ausschlaggebend ist in jedem Fall:
Ich führe Beweissicherungen u.a. durch bei:
Ich arbeite mit einem großen Berliner Sachverständigenbüro zusammen. Dieses besitzt als Gutachterbüro für Schäden an Gebäuden die notwendige Fachkompetenz.