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Gutachten zu Bauschäden

Schäden sind beim Bauen nach wie vor ein viel zu oft vorkommendes Ereignis. Sowohl Ausführungs-, Planungs- und  als auch Materialfehler können Ursache eines Bauschadens sein.

Planungsfehler sind in der Regel die teuersten Fehler, aber da es in diesem Fall möglich ist den Verursacher zu bestimmen, sind die entstehenden Sanierungskosten meist eindeutig zuzuordnen.

Liegt ein Materialfehler vor, kann dieser durch exemplarische baustofftechnische Untersuchungen im Rahmen eines Gutachtens nachgewiesen werden.

Die Schuldzuordnung im Fall eines Ausführungsfehlers kann sich weitaus schwieriger gestalten insbesondere, wenn es sich bei den Ausführenden um mehrere unabhängige Subunternehmer handelt, die jeweils ihre Teilleistung erbringen und ggf. als einzelner oder aber durch ein Zusammenwirken ihrer Arbeiten einen Schaden verursacht haben.

An dieser Stelle ist es nun unsere Aufgabe, mit unserer Erfahrung und Fachwissen im Interesse aller Beteiligten den Verursacher zu finden.

Sie erhalten eine unabhängige sachlich fundierte Aussage über die Gründe und Ursachen eines Schadens, welche Ihnen hilft, Ihre Interessen durchzusetzen.

Nach Bedarf werden von uns auch Sanierungsvorschläge ausgearbeitet und die dabei anfallenden Kosten geschätzt.

Bauüberwachung / Bauherrenbetreuung nach oben

Dieses Angebot richtet sich an alle Bauherrn. Wir vertreten direkt den Bauherrn und überwachen in seinem Interesse die Ausführung der Bauleistungen.

Erfahrungen zeigen, dass durch diese Art der Bauüberwachung viele Mängel und somit oft hohe Folgekosten für den Bauherrn vermieden werden können.

Zu meinen Leistungen gehören u.a.:

  • Überprüfung der Leistungen auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung,
  • Überprüfung der Leistungen auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen und Leistungsbeschreibungen der ausführenden Firmen,
  • Überprüfung der Leistungen auf Einhaltung der anerkannten Regeln der Bautechnik und geltenden DIN-Vorschriften,
  • Aufzeigen von Mängeln und Überwachung der Beseitigung,
  • Beratung des Bauherrn bei Rechnungsprüfung,
  • Beratung des Bauherrn in allen den Bau betreffenden Fragen,
  • u.v.m.

Fordern Sie uns, wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Bauabnahme        nach oben

Zum Zeitpunkt der Bauabnahme tritt die Umkehr der Beweislast ein, d.h. der Bauherr muss nach der Abnahme evtl. Mängel beweisen. Dies gilt nicht für solche Mängel, die sich der Bauherr im Abnahmeprotokoll vorbehalten hat.

Baumängel sind u.a.

  • das Fehlen zugesicherter Eigenschaften,
  • ein die Gebrauchstauglichkeit einschränkender oder den Wert mindernder Fehler

und/oder

  • ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik.

Eine Abnahme kann

  • förmlich,
  • konkludent (6 Werktage nach Inbenutznahme VOB/B § 12, Abs. 5, Ziff. 2)

oder

  • fiktiv (stillschweigend), 12 Werktage nach schriftlicher Mitteilung (VOB/B § 12, Abs. 5, Ziff. 1) erfolgen.

Eine Bauabnahme bezieht sich auf eine optische Prüfung der Gebrauchsfähigkeit am Abnahmetag. Die Abnahme für uns als Gutachter beschränkt sich immer auf eine Mitwirkung an einer technischen Abnahme.

Für nicht freigelegte Bauteile, wie Abdichtungen (Feuchteschutz), Wärmedämmung (Wärmeschutz), Auflager, Verbindungsmittel (Statik), Schallschutz und nicht stofflich untersuchte Eigenschaften von Bauteilen oder Baustoffen, wie Betongüten, Steinsorten oder dergleichen kann deshalb keine Haftung übernommen werden.